Arzneimittel, Arbeitsplatz und Geräte
Standards für Betäubungsmittel, Narkosearbeitsplätze, Geräteprüfung und Medikamentensicherheit.
- Umgang mit BTM in der Anästhesie
- Anästhesie- Narkosewagen
- Narkosegerätewagen
- Überprüfung des Narkosegerätes (nach Empfehlungen des DGAI)
- Medikamentensicherheit
- Sicheres Arbeiten mit Narkosegasen
Umgang mit BTM in der Anästhesie
Betrifft Medikamente:
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Remifentanil
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Sufentanil
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Fentanyl
Durchführung:
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Jeder Mitarbeiter nimmt den ausgedruckten Saal-Plan als Dokumentationsnachweis mit in den entsprechenden Saal
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Dort sollen die verwendeten BTM notiert werden. Hierbei besteht die Notwendigkeit, dass jedem Patienten ein entsprechendes BTM zugeordnet wird
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Dies erleichtert die Zusammenarbeit aller Mitarbeiter auch bei einem Wechsel der OP-Säle
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Am Ende des Tages trägt jeder Mitarbeiter eigenverantwortlich seine verbrauchten BTM ordnungsgemäß in unseren BTM-Ordner ein
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Hierbei soll sich jeder an der im Ordner vorgegeben Struktur orientieren und diese beibehalten. Außerdem muss hier auch auf die Leserlichkeit geachtet werden
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Bitte im Anschluss den unterschriebenen OP-Plan im Ordner „BTM Nachverfolgung“ eigenständig abheften (roter Ordner)
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Insbesondere ist strengstens darauf zu achten, dass alle nicht verbrauchten BTM zurück in den Tresor im Büro gebracht werden
Der BTM- Ordner ist wie folgt zu führen:
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Datum
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Name des Patienten
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Geburtsdatum des Patienten
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Entnommene Menge des jeweiligen Medikaments
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Bestandsübernahme
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Name des Anästhesisten + Unterschrift
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Verworfene Menge
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Kürzel des Mitarbeiters
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Kürzel des Anästhesisten
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Kürzel eines zweiten Zeugen
Umgang mit Piritramid (Dipidolor)
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Dadurch das Piritramid sowohl im OP-Saal als auch im Aufwachraum (AWR) Verwendung findet, entsteht eine Problematik, die mit der folgenden Regelung gelöst werden soll:
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Bei der Verwendung von Piritramid im OP ist der jeweilige verantwortliche Mitarbeiter im Saal dafür zuständig, dieses Medikament nach Entnahme aus dem Tresor unverzüglich aus dem entsprechenden BTM-Ordner auszutragen. Dieser Ordner befindet sich aus praktikablen Gründen im AWR
REGEL: Medikament aus dem Tresor entnommen -> aus dem BTM-Ordner austragen und erst dann in den OP verbringen und auf dem entsprechenden Saal-Plan vermerken.
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Es besteht keinerlei Verpflichtung oder Notwendigkeit, dass diese Aufgabe durch das Personal im AWR übernommen wird. Anders verhält es sich mit dem auf dem Aufwachraumprotokoll verordneten Piritramid. Dieses wird direkt im AWR aufgezogen und ausgetragen
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Auch hier gilt die Regel: Für jeden Patienten muss das jeweilige zugeordnete Medikament nachverfolgbar sein
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Somit schließen wir Überschneidungen im Austragen des Medikamentes zwischen OP-Saal und AWR sicher aus
Mitgeltende Dokumente:
- QM- Handbuch Klinik Schöneberg – „ Umgang mit Betäubungsmitteln“
Anästhesie- Narkosewagen
Allgemein
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Der Narkosewagen ist täglich spätestens zum OP-Ende oder vor Ablösung innerhalb des Teams aufzufüllen.
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Zudem muss zum OP-Ende eine Flächendesinfektion des Wagens erfolgen.
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Hierzu gehört die Reinigung/ Desinfektion der Ablage/des Tabletts, der Front und der Seitenteile.
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Der Narkosewagen ist vor OP- Beginn auf Vollständigkeit von dem in diesem Saal eingesetzten Mitarbeiter zu kontrollieren
Folgender Standard ist einzuhalten:
Narkosewagenaufsatz
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Nierenschalen
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Desinfektionstücher
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Aufziehkanülen
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Combi-Stopper
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Spritzen (2ml, 5ml, 10ml, 20ml)
Ablagefächer/ Medikamentenaufkleber/ Ablagefläche
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Unsterile Kompressen
Cuffdruckmessgerät
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Zwei Einmal-Tuchklemmen
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Schere Anästhesie
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Medikamentenaufkleber + Edding (siehe Abb.)
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Vorbereitetes Set für den Folgetag
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Tablett mit NaCl / Propofol für den Folgetag
Rechts in Abbildung:
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Spritzenabwurf
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Körbchen mit Handdesinfektion,
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One Step-Gel, Mundspray und Octenisept
Links in Abbildung:
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Absaugkatheter (div. Größen)
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Bougie-Intubationshilfe, Guedel-Tubus, Wendel-Tubus (div. Größen)
Erste Schublade/ Medikamente
Hier bitte an den Abbildungen orientieren.
Diese Medikamentenfächer bitte nicht überfüllen.
Jedoch bitte die hier abgebildeten Mindestmengen auch nicht unterschreiten.
Der Mindestbestand beträgt bei geläufigen Medikamenten mindestens fünf Ampullen:
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Akrinor
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Ephedrin
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Dexa 4 mg
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Dexa 8 mg
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Novamin
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Sympal
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Dynastat
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Ondasetron
Zweite Schublade
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Perfusorspritzen
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Perfusor Line
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Dreiwegehähne
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Discofix C
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Rückschlagventile
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Flexülen (div. Größen)
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Venenstauer
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Mini Spike
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Transofix
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Kanülenpflaster
Dritte Schublade
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NaCl 100ml
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NaCl 50ml
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Cefuroxim
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Augentropfen
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Bepanthen
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Pflaster (weiß)
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Intubationspflaster
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Paracetamol
Vierte Schublade
Larynxmasken:
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3x Once Gr. 4
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1x Gain Gr. 4
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3x Once Gr. 5
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1x Gain Gr. 5
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1x Once Gr. 6
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2x Flex Gr. 4
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2x Flex Gr. 5
Fünfte Schublade
Intubation:
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Ein Laryngoskop (Funktion prüfen!)
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Mind. 1 Spatel Gr. 3
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Mind. 1 Spatel Gr. 4
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Eine Magill-Zange
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3x Führungsstab
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2x Zahnschutz
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2x „Gänsegurgel“
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1x Tubus Magill / Woodbridge (Gr. 6; 6,5; 8)
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2x Tubus Magill/ Woodbridge (Gr. 7;7,5)
Sechste Schublade
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8x Sterofundin 1l
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4x Sterofundin 0,5l
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6-8x Intrafix
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Narkosegerätewagen
Ablage auf dem Gerätewagen
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1x Wechsel-Schlauchset
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1x Beatmungsmaske Gr. M
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1x Beatmungsmaske Gr. L
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1x Narkosegerätefilter (Dräger Safe Star 90 Plus)
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Einmalhandschuhe
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Gr. S, M und L
Schublade 1
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1x Wasserfalle
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1x Gas-Messschlauch
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1x Packung EKG-Elektroden
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1x Blutdruck-Manschette (groß)
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1x Temperatur-Messsonde + Schutzhüllen für Thermofühler
Schublade 2
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Mind. 5x Beatmungsmasken Gr. 4
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Mind. 5x Beatmungsmasken Gr. 5
Schublade 3
- Mind. 10 x Narkosegerätefilter
(Dräger Safe Star 55 Plus)
Linkes Fach
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1x Ersatz-Atemkalkbehälter
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2x Absaugschläuche
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3x Fingertips
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2x Absaugbeutel
Perfusoren
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Bezüglich der Perfusoren soll in diesem Kontext die Wischdesinfektion laut Hygieneplan hervorgehoben werden.
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Dies trifft ebenso für das gesamte Narkosegerät + Wagen zu.
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Überprüfung des Narkosegerätes (nach Empfehlungen des DGAI)
Ziel
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Vermeidung von Patientengefährdungen durch technische Defekte oder Fehlfunktionen
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Sichere Funktion und Einsatzbereitschaft des Narkosegerätes
Zweck
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Einheitliche Standards für die Durchführung der täglichen und anlassbezogenen Funktionsprüfung des Narkosegerätes
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Dient der Qualitätssicherung und Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (MPG, MPBetreibV, DIN EN ISO 80601-2-13, DGUV Vorschrift 3)
Zuständigkeiten
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pflegerische Leitung Anästhesie
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ärztliche Leitung Anästhesie
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alle Mitarbeiter der Anästhesie
Durchführung
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Täglich vor dem ersten Einsatz
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Nach jeder Reinigung oder Gerätewartung
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Bei Gerätetausch oder Umstellung
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Vor jedem Eingriff im Zweifelsfall
| Tägliche Funktionsprüfung vor dem Operationsstart |
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|---|---|
| Funktionsprüfung zwischen den Narkosen |
Beatmungsschläuchen/Wasserfallen: bei vorhandenen Wasserkondensat diese entfernen |
| Funktionsüberprüfung im Notfall |
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Medikamentensicherheit
Empfehlung der DGAI zur farbigen Kennzeichnung von Spritzen:
Um die Gefahr einer Medikamentenverwechslung/ Fehlmedikation zu verringern, empfiehlt die DGAI in der klinischen Anästhesie zur Kennzeichnung von Spritzen mit aufgezogenen Medikamenten Selbstklebeetiketten zu verwenden, die der ISO Norm 26285/20071 entsprechen. (DGAI Info, Prien, Anästhesie Intensivmedizin 2009;50:33-4)
Damit der Wirkstoffname mit einem Blick komplett gesehen werden kann, wird empfohlen, die Etiketten längsachsen-parallel auf die Spritze zu kleben, und zwar so, dass die Oberkante des Etiketts die Skala nicht vollständig verdeckt und damit noch abgelesen werden kann
Ziel
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einheitliche, eindeutige und normgerechte Beschriftung aller Medikamente, die bei einer Operation in der Anästhesie verwendet werden
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Sicherstellung der Patientensicherheit
Zweck
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Minimierung von Medikationsfehlern
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Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben (z. B. DIN EN ISO 26825, § 4 MPBetreibV, § 13 ApBetrO)
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Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln
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Optimierung der Kommunikation im OP-Team
Zuständigkeiten
- Anästhesieärzte - Medikamentenfreigabe, Etikettenkontrolle,
Verantwortung für die Arzneimittelauswahl
- ATA/ Pflegekraft - Vorbereitung und sachgerechte Etikettierung
der Spritzen und Perfusoren
Qualitätskontrolle
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Tägliche Sichtkontrolle durch ATA oder anästhesieverantwortliche Person
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Beanstandungen sind sofort zu dokumentieren und zu melden
Sicheres Arbeiten mit Narkosegasen
Definition
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Narkosegase (volatile Anästhetika wie z. B. Sevofluran, Isofluran, Desfluran) werden zur Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie über Inhalation eingesetzt
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Sie wirken zentral dämpfend auf das ZNS und werden über Vaporen appliziert
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Da Narkosegase bei unsachgemäßem Umgang gesundheitsschädlich sein können, sind spezielle Schutzmaßnahmen und ein standardisiertes Vorgehen erforderlich
Ziel
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Schutz der Beschäftigten und Patienten beim Umgang mit Narkosegasen
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standardisierte Arbeitsprozesse zur Vermeidung von Expositionen, Leckagen und technischen Fehlfunktionen
Zweck
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Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit volatilen Anästhetika
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Gesundheitsgefährdung für Personal zu minimieren
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Sicherstellung einer sachgemäßen Anwendung, Lagerung und Entsorgung
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Einhaltung gesetzlicher Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 525, sowie den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebsärztlichen Empfehlungen (z. B. AMR 14.1, TRGS 402)
Zuständigkeiten
- Anästhesieärzte - Auswahl des Anästhetikums und Überwachung
der Anwendung, Einleitung und Steuerung der Narkose, Anordnung von Instandhaltungen oder Entsorgung kontaminierter Gase
- ATA/ Pflege - Vorbereitung und Funktionskontrolle der
Anästhesiegeräte inkl. Absaugung, Befüllung der Vaporisatoren mit geeigneter Schutzausrüstung, Meldung bei Undichtigkeiten, Geruchsentwicklung oder technischen Problemen, Dokumentation von Befüllung und Besonderheiten
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Gefährdung durch Narkosegase Aus Sicht des Arbeitsschutzes besteht das Problem darin, dass alle Verfahren zur Anwendung von Narkosegasen Leckagen aufweisen, über die Narkosegase in die Raumluft und damit in die Atemluft der Beschäftigten geraten
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Gesundheitsschädliche Nebenwirkungen, wie etwa neurotoxische oder lebertoxische Eigenschaften, wurden für einige Narkosegase nachgewiesen
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Teilweise kann auch ein Risiko der Fruchtschädigung selbst bei Einhaltung der bestehenden Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden
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Für Patienten, die nur selten und für kurze Zeit Narkosegasen ausgesetzt sind, ist das Risiko begrenzt und geringer zu bewerten als der Nutzen der Narkose
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Für die Beschäftigten in Operationssälen und anderen Arbeitsbereichen, in denen Narkosegase angewendet werden, gilt das nicht
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Sie sind den Narkosegasen regelmäßig ausgesetzt, den gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen steht für sie kein Nutzen gegenüber
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Ziel muss es daher sein, Leckagen möglichst zu vermeiden, den verbleibenden Austritt von Narkosegasen möglichst gering zu halten und die restlichen Narkosegase möglichst effektiv aus der Atemluft der Beschäftigten zu entfernen
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Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen
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Die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen orientiert sich an der Maßnahmenhierarchie des sogenannten STOP-Prinzips
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Maßnahmen, die auf die Vermeidung (Substitution (S)) eines Gefahrstoffs abzielen sind in ansteigender Rangfolge technischen Maßnahmen (T), organisatorischen Maßnahmen (O) und persönlichen Schutzmaßnahmen (P) vorzuziehen
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Entlang dieser Maßnahmenhierarche sind wirksame Schutzmaßnahmen gegenüber weniger wirksamen Maßnahmen bevorzugt auszuwählen
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Dabei sind technische Schutzmaßnahmen von besonderer Bedeutung, da die Umsetzung organisatorischer oder persönlicher Schutzmaßnahmen in Operationssälen oft nur bedingt möglich ist
Substitution
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Bei der Planung von Eingriffen unter Verwendung von Inhalationsanästhetika müssen die verantwortlichen Mediziner auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz berücksichtigen
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Die Substitution von Inhalationsanästhetika ist nur dann möglich, wenn geeignete Ersatzverfahren eine adäquate Versorgung des Patienten sicherstellen
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Wenn die medizinische Indikation es zulässt, ist der Einsatz der totalintravenösen Anästhesie möglich
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Ebenso ist die Substitution von Distickstoffmonoxid in der Allgemeinanästhesie aus Sicht des Arbeitsschutzes zu begrüßen
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Eine Reduktion der Narkosegasexposition kann außerdem durch den Einsatz von Verfahren mit niedrigem Frischgasstrom erzielt werden
Technische
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Maßnahmen Leitungssysteme und Entnahmedosen für Distickstoffmonoxid müssen regelmäßig hinsichtlich ihrer technischen Dichtheit überprüft werden
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Der Begriff „technische Dichtheit“ berücksichtigt die Tatsache, dass eine absolute Dichtheit bei Gasen nicht erreichbar ist
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Technisch dicht sind Anlagen, bei denen mit geeigneten Prüfverfahren (z. B. mit Gasspürgeräten) keine Undichtigkeit erkennbar ist
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Moderne Operationssäle sind mit leistungsstarken raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet, um Patienten vor Infektionen zu schützen
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Des Weiteren leisten diese Systeme einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Anästhesiegasexposition der Beschäftigten
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Die Raumlufttechnischen Anlagen müssen ausreichend dimensioniert sein und sind regelmäßig auf korrekte Funktion zu prüfen
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Allgemeine Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen in Operationsbereichen, Eingriffs- und Aufwachräumen sind in DIN 1946 Abschnitt 4 definiert
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Werden in Patientenzimmern Sedierungen mit einem ACD-System durchgeführt, ist dieser wie ein Eingriffsraum gemäß DIN 1946 Abschnitt 4 zu belüften
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Mit Blick auf die Narkosegasexposition der im OP beschäftigten Personen ist die Schutzwirkung der raumlufttechnischen Anlage allein jedoch nicht ausreichend
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Zusätzlich müssen Narkosegeräte über eine geeignete Absaugung (in der Regel mind. 40 l/min.) verfügen bzw. an eine solche angeschlossen sein und sind regelmäßig nach Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und des Herstellers zu überprüfen
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Die Dichtheit des Niederdrucksystems ist nach jeder Gerätereinigung, Bereitstellung oder nach Wechsel des Patientensystems zu prüfen
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Die Leckagerate darf bei einem Systeminnendruck von 3 kPa (30 cm H20) nicht größer als 150 ml pro Minute sein
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Ebenso muss die Funktionsfähigkeit der Narkosegasabsaugung geprüft werden
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Es müssen Sicherheitsnachfüllsysteme für Verdampfer verwendet werden
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Bei der Konnektion des Patienten mit dem Anästhesiesiegaskreislauf ist auf passende Masken bzw. geeignete Cuff-Größen zu achten
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Unter Umständen kann bei bestimmten Narkose- oder Operationsverfahren (Maskennarkosen, 17 Einsatz der Herz-Lungenmaschine) besonders viel Narkosegas frei werden
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In diesen Fällen muss mit geeigneten Schutzmaßnahmen (lokale Absaugung, Einstellungen der raumlufttechnischen Anlage) eine erhöhte Narkosegasbelastung der Beschäftigten vermieden werden
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Bei mobilen Lachgassystemen in Zahnarztpraxen ist neben einer regelmäßigen Prüfung nach Herstellervorgaben vor jedem Einsatz ein Leckagetest durchzuführen
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Systeme mit variablem Gasfluss (Titrationssysteme) bieten den Vorteil, den Lachgasanteil nach Bedarf reduzieren zu können
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Durch den Einsatz von Demandventilen kann ein konstant hoher Frischgasstrom vermieden werden, indem dass Sauerstoff/Lachgas-Gemisch nur beim Einatmen des Patienten zur Verfügung gestellt wird
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Um die Anästhesiegasexposition bei Einsatz von mobilen Lachgassystemen weiter zu reduzieren, sollten stets abgesaugte Doppelmasken eingesetzt und ein möglichst geringer Frischgasstrom bei niedriger Lachgaskonzentration angestrebt werden
Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen
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Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die den Bezug auf mögliche Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nimmt
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Diese Betriebsanweisung ist zudem die Grundlage für regelmäßige Schulungen und Unterweisungen
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Das Personal sollte für die Problematik der (unbeabsichtigten) Anästhesiegasfreisetzung sensibilisiert werden
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Ebenso sind Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, Schwangere und Stillende zu beachten
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Mit der Einrichtung eines betrieblichen Ermittlungs- und Überwachungsverfahrens muss die Belastungssituation der Mitarbeiter regelmäßig beurteilt werden
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Die Anästhesiegasbelastung lässt sich durch folgende organisatorische Maßnahmen effektiv verringern:
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Tägliche Dichtheitsprüfung des Narkosegerätes, der Narkosegasabsaugung und der Verbindungen zur Narkosegasabsaugung
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Das Befüllen des Verdampfers sollte unter Verwendung eines substanzspezifischen Sicherheitsfüllsystems erfolgen und nicht in Aufwachräumen durchgeführt werden
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Bei der Durchführung von Anästhesien ist die Einleitungsphase ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Höhe der Gesamtbelastung durch Anästhesiegase. Die Vermeidung von Maskeneinleitungen oder der Einsatz emissionsarmer Verfahren (z. B. abgesaugte Doppelmasken, Larynxmaske), können die Exposition reduzieren
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In jedem Fall sollte die Zufuhr des Anästhesiegases erst nach korrektem Aufsetzen der Maske bzw. nach Verbindung des Patientensystems mit dem Tubus eingeschaltet werden
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Vermeidung von unnötig hohen Frischgasströmen
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Während der Erhaltungsphase auf dichten Maskensitz achten und bei kurzzeitiger Diskonnektion des Patienten ggf. die Gaszufuhr kurz unterbrechen
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Bei der Ausleitung sollte das System vor der Extubation bzw. dem Entfernen der Maske noch einige Minuten mit Sauerstoff gespült werden, um Narkosegase mit der Absaugung zu erfassen
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Wird bei der Diskonnektion des Patienten das Überschussventil geöffnet und das offene Ende des Atemsystems zugehalten, kann die Freisetzung von Anästhesiegas verhindert werden. Alternativ kann die Gaszufuhr kurz unterbrochen und der Atembeutel über die Anästhesiegasabsaugung entleert werden
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Abschaltung der Frischgaszufuhr nach Beendigung der Ausleitphase
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Im Bereich der Lachgassedierung in Zahnarztpraxen sollte der Patient zur Nasenatmung animiert werden
Anästhesiegase und der Mutterschutz
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Wie eingangs erläutert, ist die Bewertung der toxikologischen Eigenschaften vieler Anästhesiegase im Kontext der berufsbedingten Exposition bisher noch nicht abschließend möglich
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Zwar stufen die Hersteller die halogenierten Narkosegase in die Kategorie 2 ein, allerdings lässt sich aus der publizierten Literatur keine Evidenz für diese Einstufung herleiten
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Dies führt immer wieder zu kontroversen Diskussionen in Expertenkreisen, ob eine Beschäftigung von Schwangeren in Bereichen mit potenzieller Anästhesiegasexposition möglich ist
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Die abschließende rechtliche Einschätzung obliegt jedoch stets der staatlichen Gewerbeaufsicht
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Eindeutig ist die Situation in Bezug auf Distickstoffmonoxid. Die gefährlichen Eigenschaften von Distickstoffmonoxid sind hinreichend untersucht
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Wenn die Einhaltung der Grenzwerte sicher- 22 gestellt ist, können auch schwangere Personen in Bereichen mit potenzieller Distickstoffmonoxid Exposition arbeiten (Schwangerschaftsgruppe Y)
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Anders stellt sich die Situation mit Blick auf die volatilen Anästhetika Desfluran, Isofluran und Sevofluran dar
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Hier liegen keine ausreichenden Daten vor, um die gefährlichen Eigenschaften abschließend zu bewerten und Grenzwerte abzuleiten
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Nach §11 Mutterschutzgesetz darf keine Beschäftigung werdender Mütter mit reproduktionstoxischen (Kategorie 1 oder 2), keimzellmutagenen (Kategorie 1), karzinogenen (Kategorie 1) sowie mit spezifisch zielorgantoxischen (Kategorie 1) und akut toxischen (Kategorie 1, 2 oder 3) Gefahrstoffen erfolgen
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Mehrere Hersteller stufen Desfluran, Isofluran und Sevofluran unter anderem als reproduktionstoxisch (Kategorie 2) ein
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Die Beschäftigung werdender Mütter in Bereichen, in denen mit Desfluran, Isofluran und Sevofluran umgegangen wird, ist demnach nicht möglich
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Diese Einschätzung wird in vielen Bundesländern von der staatlichen Gewerbeaufsicht geteilt
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Tatsächlich zeigen die vorliegenden Expositionsmessungen, dass die Belastung mit volatilen Inhalationsanästhetika bei Beachtung des Standes der Technik in OP-Räumen gering ist
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Zudem liegen keine belastbaren Hinweise auf gesundheitsschädliche Eigenschaften der heute eingesetzten Narkosegase in subnarkotischen Konzentrationen vor
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Dennoch ist die Situation auf Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Daten in absehbarer Zeit nicht abschließend zu beurteilen
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Ob in einem Bereich mit potenzieller Narkosegasbelastung während der Schwangerschaft und Stillzeit gearbeitet werden kann, bleibt daher bis auf weiteres eine Einzelfallentscheidung
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Bei der Entscheidungsfindung sollten sowohl innerbetriebliche Arbeitsschutzexperten als auch die Gewerbeaufsicht beteiligt werden